„Weitere Welle an Bürokratielasten“

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Kommunale Verpackungssteuern

Mannheim, 28. Januar 2025. Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Januar 2025 in einem Urteil festgestellt, dass Kommunen eine Verpackungssteuer einführen dürfen. In Heidelberg hat der Gemeinderat im Jahr 2023 die Stadtverwaltung beauftragt, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer vorzubereiten. Auch weitere Kommunen im IHK-Bezirk könnten sich durch das Urteil ermutigt fühlen, solch eine Abgabe einzuführen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar rät dringend davon ab. „Wir lehnen kommunale Verpackungssteuern ab, da sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für Betriebe bedeuten. Das gilt vor allem für Filialbetriebe“, sagt IHK-Präsident Manfred Schnabel.

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